Grundsätzlich obliegt die Fahrzeugbeschaffung den Verkehrsunternehmen. Sie beschaffen für einen Verkehrsvertrag die Fahrzeuge gemäß den ausgeschriebenen Anforderungen nach der Zuschlagserteilung rechtzeitig bis zur Betriebsaufnahme. Davon gibt es jedoch begründete Ausnahmen.
Verkehrsunternehmen können bei neuen Technologien, die noch nicht die vollständige Marktgängigkeit erreicht haben, aufgrund der Neuartigkeit und Spezifik die wirtschaftlichen und technischen Einsatzrisiken nicht genau kalkulieren. Dies führt in der Praxis oft zu Risikoaufschlägen.
Bei Einsatz konventioneller Antriebe kann auf die vorhandene Infrastruktur zur Energieversorgung (Dieseltankstellen, elektrifizierte Bahnstrecken) zurückgegriffen werden. Bei der Einführung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist die Verfügbarkeit einer ortsfesten Lade- oder Betankungsinfrastruktur nicht gewährleistet. Zur Förderung der neuen Technologien kann es sinnvoll sein, Fahrzeuge bereitzustellen unter der Vorgabe, dass die Hersteller die Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur schaffen und vorhalten. So können die wirtschaftlichen Risiken der Implementierung der Infrastruktur reduziert und vom Verkehrsunternehmen getrennt werden.
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Für die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sowie deren ortsfeste Lade- oder Betankungsinfrastruktur wird aus mehreren Gründen eine längere Vorlaufzeit benötigt. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben haben deutlich längere Lieferzeiten als herkömmliche Fahrzeuge, für die Inanspruchnahme von Fördermitteln sind wettbewerbsbezogene Fördervorgaben einzuhalten und auch die Lade- oder Betankungsinfrastruktur benötigt Zeit für Planung, Genehmigung und Bau.
Sofern für ein Teilnetz der Einsatz alternativer Antriebe vorgesehen ist, kann eine gegenüber dem Vergabeverfahren vorgezogene Bereitstellung der Fahrzeuge durch die fahma sowie ferner die Bereitstellung der ortsfesten Lade- oder Betankungsinfrastruktur ein gangbarer Weg sein.
Generell sollen nach einer Übergangszeit, bis die Marktüblichkeit von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben auch im Regionalverkehr hergestellt ist, die Infrastrukturen wettbewerbsneutral zur Verfügung stehen und Neufahrzeuge wieder durch die Verkehrsunternehmen beschafft werden.
Der RMV unterstützt weiterhin die Fahrzeugfinanzierung, sofern sie durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beschafft werden, mittels des netzspezifischen Einsatzes folgender Instrumente:
Zudem greift der RMV auch auf das Instrument des Aufgabenträgerpools zurück, bei dem die fahma die Fahrzeuge beschafft, finanziert und dem EVU bereitstellt (Odenwaldbahn, Taunusbahn, Taunusnetz).
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