Bevor die Fahrzeuge im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojekts "EASY – Electric Autonomous Shuttle for You" zum Einsatz kommen konnten, war die fahma mit folgenden Aufgaben betraut:
- Arbeit im Hintergrund an einem hochautomatisierten Elektrofahrzeug
- Abstimmung mit den Fahrzeugherstellern
- Einmessung der Strecken
- Öffentlicher Straßenverkehr – Genehmigungsprozesse erforderlich
- Abstimmung mit technischer Prüfstelle
- Die Fahrzeuge verfügen über keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC), so dass die Betriebserlaubnis gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesondert erteilt werden muss.
- Aufgrund der Fahrzeug- und Streckeneigenschaften sind auch Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO notwendig, zum Beispiel für das Fehlen eines Lenkrades im Elektroshuttle.
- Wartungs- und Service-Verträge mit dem Fahrzeugherstellern abschließen
- Versicherung der Fahrzeuge (Partner R+V), NRTK-Abo, Mobilfunkanbindung, Abstellung der Fahrzeuge außerhalb der Testfelder sichern (Partner VGF)